Rechtliches

Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge bis 6 km/h, dass weder Betriebserlaubnis noch eine Versicherung erforderlich sind.

Dennoch sollte geprüft werden, ob die private Haftpflicht und die Hausratversicherung den Betrieb und Beschädigungen (inkl. Diebstahl) abdecken.

Gefahren werden darf ein Krankenfahrstuhl  bis 6km/h auf öffentlichen Wegen und Plätze und laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Gehwegen, über Zebrastreifen - und im Schritttempo durch die Fußgängerzone. Verkehrsrechtlich gelten Fahrer von Krankenfahrstühlen als Fußgänger. Und wie ein Fußgänger dürfen Sie nur auf Radweg oder Straße wechseln, wenn ein Gehweg fehlt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.

 

Fahrzeuge über 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist notwendig, um Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzudecken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen können. Gemäß § 1 Straßenverkehrsgesetz gilt die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Wer also einen Krankenfahrstuhl, Elektromobil bzw. Seniorenmobil ohne Versicherung fährt, missachtet § 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Ein Krankenfahrstuhl ist nach § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Einsitzer mit Elektroantrieb. Dazu gehören offene Senioren- und Elektromobile ebenso wie Elektromobile mit Dach und Türen für eine Person - und Elektrorollstühle. Vorausgesetzt die Fahrzeuge fahren bauartbedingt nicht schneller als 15 km/h. Diese Fahrzeuge sind in der Regel führerscheinfrei und dürfen je nach Geschwindigkeit auch von Kindern mit Gehbehinderung gefahren werden. 

Elektromobile die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, 12 km/h, 15 km/h oder sogar 25 km/h haben,  brauchen eine Betriebserlaubnis sowie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Die Betriebserlaubnis erhältman von der Zulassungsstelle. Hierzu muss ein technisches Gutachten (TÜV, Dejkra o.ä.) vorgelegt werden, das bescheinigt, dass das Fahrzeug den nationalen Bauvorschriften entspricht. Eine regelmäßige Hauptuntersuchung wie bei schnelleren Kraftfahrzeugen ist allerdings nicht nötig.


Versicherungskennzeichen

Mit der Betriebserlaubnis kann das Senioren- bzw Elektromobil versichert werden. Die Haftpflicht-Versicherung kostet jährlich 50€ bis 100 €. Als Nachweis bekommt das Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen (Mopedkennzeichen), das jährlich zum 01. März wechselt. 

Neben der Haftpflichtversicherung ist es häufig sinnvoll eine (Teil-) Kaskoversicherung abzuschließen, um auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug und gegen Diebstahl versichert zu sein.
 

Hinweis

Häufig fehlt bei besonders verlockenden Angeboten, speziell in Internet, das technische Gutachten, das für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h unbedingt erforderlich ist.

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

 

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

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