So erhältst Du die THG-Quote 

Die THG-Quote aus dem Emissionshandel erhalten zugelassene Fahrzeuge ab 45 km/h. Die Höhe dieser Quote wir jährlich festgelegt und ist unabhängig vom Fahrzeug. Das bedeutet, dass jedes emissionsfreie Fahrzeug gleich viel Geld erhält; egal ob es sich um einen E-Roller mit 2 kW oder um ein SUV mit 400 kW handelt. 

Die Schwierigkeit beim E-Roller oder ähnlichen Fahrzeugen bis 45 km/h ist, dass diese üblicherweise nur ein Versicherungskennzeichen haben und keine Zulassung.  Doch nur mit Zulassung kann man seine THG-Quote verkaufen bzw. einlösen. 

Um ein Versicherungskennzeichen von der Versicherung zu bekommen, reichen üblicherweise die Fahrgestellnummer (VIN) und ein paar weitere Angaben. Für die Zulassung benötigt man dagegen eine eVB-Nummer des Versicherers. Hier sind einige Versicherungen (noch) recht zurückhaltend. 

Hast Du eine eVB Deines Versicherers und Deine Betriebserlaubnis (COC, EEC), kannst Du Dein Fahrzeug freiwillig zulassen. D.h. Du bekommst ein 125er Kennzeichen mit Stempelplakette und einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vom Verkehrsamt (Zulassungsstelle). 

Zum TÜV muss Du deswegen nicht und Steuern fallen auch keine an. Die Versicherungsprämie bewegt sich so im Bereich des Versicherungskennzeichens. 

Die THG-Quote wird dann im Internet mit Hilfe von  THG-Maklern verkauft. Dabei gibt es die Möglichkeit auf ein Sofortangebot des Maklers einzugehen oder zu "spekulieren". Das Sofortangebot bringt üblicherweise weniger Geld, dafür weiß man sofort wievielt man bekommt. Beim Spekulieren hofft man auf eine höhere Quote, muss dafür aber warten und weiß erst am Ende was herauskommt. 

Wenn Du noch Fragen hast (z.B. weil deine Versicherung Dir keine EVB-Nummer übermittelt), wir helfen gern, wenn wir können.

(alle Angaben ohne Gewähr)